P-Kontobescheinigung
P-Kontobescheinigung
P-Kontobescheinigung zur Sicherung Ihres Freibetrages
P-Kontobescheinigung zur Sicherung Ihres Freibetrages

Unterlagen und Kosten

Wissenswertes über das P-Konto

Bescheinigung anfordern

Herzlich willkommen!

Sie benötigen eine P-Kontobescheinigung, weil Ihr Konto gepfändet wird, dann sind Sie hier genau richtig.

 

Gerne erstellen wir Ihnen eine P-Kontobescheinigung. Was wir für die P-Kontobescheinigung von Ihnen benötigen, finden Sie unter Unterlagen und Kosten.

Beachten Sie bitte, dass sich in regelmäßigen Abständen die Pfändungsfreibeträge ändern. Dies geschieht mittlerweile jährlich jeweils zum 01.07. des Jahres. Dann benötigen Sie eine neue P-Kontobescheinigung.

 

Sie benötigen auch dann eine neue P-Kontobescheinigung wenn Ihr unterhaltsberechtigtes Kind volljährig wird. Gleiches gilt, wenn Sie Einmalzahlungen erhalten, z.B. Nachzahlungen des Jobcenters, der Rentenkasse etc.

 

Unter dem Punkt Wissenswertes finden Sie alles rund um Fragen zum Pfändungsschutzkonto und zur P-Kontobescheinigung. Wenn Sie wissen wollen, wo Sie eine P-Kontobescheinigung erhalten und wie lange die P-Kontobescheinigung gültig ist, auch dann schauen Sie dort nach.

 

Wir haben zudem die Entwicklung der Pfändungsfreibeträge dort dargestellt. Beachten Sie bitte, dass eine P-Kontobescheinigung nur Standardfälle und keine Sonderfälle abdeckt. Die P-Kontobescheinigung ist darauf ausgelegt, eine Vielzahl von gleichgelagerten Fällen abzudecken. Liegen Besonderheiten vor, so rufen Sie uns gerne an. Wir sagen Ihnen, ob eine P-Kontobescheinigung dann das Richtige für Sie ist.

 

Änderung der Pfändungsfreigrenze zum 01.07.2023

 

Der Pfändungsfreibetrag hat sich zum 01.07.2023 von 1.330,16 € auf 1.402,28 € erhöht.

Der Freibetrag für die 1. unterhaltsberechtigte Person wird von 500,62 € auf 527,76 € steigen und für jede weitere Person von 278,90 € auf 294,02 €.

Die nächste Erhöhung ist zum 01.07.2024 zu erwarten.

 

 

Änderung der Pfändungsfreigrenze zum 01.07.2022

 

Der Pfändungsfreibetrag hat sich zum 01.07.2022 von 1.260,00 € auf 1.330,16 € erhöht.

Der Freibetrag für die 1. unterhaltsberechtigte Person wird von 471,44 € auf 500,62 € steigen und für jede weitere Person von 262,65 € auf 278,90 €.

Die nächste Erhöhung ist zum 01.07.2023 zu erwarten.

 

Änderung der Pfändungsfreigrenze zum 01.12.2021

 

Der Pfändungsfreibetrag hat sich zum 01.12.2021 von 1.252,64 € auf 1.260,00 € erhöht. Alle anderen Beträge sind gleich geblieben.

Die nächste Erhöhung ist zum 01.07.2022 zu erwarten.

 

Änderung der Pfändungsfreigrenze zum 01.07.2021

 

Auch im Jahr 2021 werden sich die Pfändungsfreigrenzen erhöhen.

Der Grundfreibetrag wird von 1.178,59 € auf 1.252,64 € steigen. Der Freibetrag für die 1. unterhaltsberechtigte Person wird von 443,57 € auf 471,44 € steigen und für jede weitere Person von 247,12 € auf 262,65 €.

 

Denken Sie bitte daran, Ihre P-Kontobescheinigung zu aktualisieren und sich die Pfändungsfreigrenzen mit Wirkung ab 01.07.2021 in einer neuen P-Kontobescheinigung bescheinigen zu lassen. Dies erfolgt nicht automatisch.

 

 

 

Änderung der Pfändungsfreigrenze zum 01.07.2019

 

Auch im Jahr 2019 haben sich die Pfändungsfreigrenzen erhöht.

Der Grundfreibetrag ist von 1.133,80 € auf 1.178,59 € gestiegen. Der Freibetrag für die 1. unterhaltsberechtigte Person ist von 426,71 € auf 443,57 € gestiegen und für jede weitere Person von 237,73 € auf 247,12 €.

 

Denken Sie bitte daran, Ihre P-Kontobescheinigung zu aktualisieren und sich die Pfändungsfreigrenzen mit Wirkung ab 01.07.2019 in einer neuen P-Kontobescheinigung bescheinigen zu lassen. Dies erfolgt nicht automatisch.

 

 

 

Änderung der Pfändungsfreigrenze zum 01.07.2017

 

Auch im Jahr 2017 haben sich die Pfändungsfreigrenzen erhöht.

Der Grundfreibetrag ist von 1.073,88 € auf 1.133,80 € gestiegen. Der Freibetrag für die 1. unterhaltsberechtigte Person ist von 404,16 € auf 426,71 € gestiegen und für jede weitere Person von 225,17 € auf 237,73 €.

 

Denken Sie bitte daran, Ihre P-Kontobescheinigung zu aktualisieren und sich die Pfändungsfreigrenzen mit Wirkung ab 01.07.2017 in einer neuen P-Kontobescheinigung bescheinigen zu lassen. Dies erfolgt nicht automatisch.

 

Auch bei Einmalzahlungen benötigen Sie eine nur für diesen Monat geltende P-Kontobescheinigung. Eine P-Kontobescheinigung kann auch Einmalzahlungen enthalten. Die P-Kontobescheinigung ist dann aber nur 1 Monat gültig. Für den folgenden Monat benötigen Sie eine neue P-Kontobescheinigung.

 

Ändern sich bei Ihnen  die Unterhaltsverpflichtungen, so benötigen Sie eine neue P-Kontobescheinigung. Was Sie machen müssen, wenn neben der Kontopfändung auch eine Lohnpfändung vorliegt, erfahren Sie unter dem Punkt Wissenswertes.

 

Die P-Kontobescheinigung regelt nur die Fälle, in denen Sie über kein Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis verfügen. Bedenken Sie bitte auch, dass die P-Kontobescheinigung nur Unterhaltspflichten aus dem BGB berücksichtigt und keine Pflichten aus einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft, wie z.B. beim Bezug von ALG-II. Die P-Kontobescheinigung gilt auch nur für das Einkommen aus dem jeweiligen Monat. Die P-Kontobescheinigung sichert Ihnen nicht das nicht verbrauchte Einkommen.

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