Was kostet eine P-Kontobescheinigung?
Um Ihnen eine P-Kontobescheinigung zu erstellen, müssen wir die Voraussetzungen für die einzelnen Pfändungsfreibeträge prüfen. Die hierfür anfallenden Kosten für die Mitarbeiter im Büro, Papier, Drucker und auch das Porto berechnen wir moderat an Sie weiter. Die Gebühr für die P-Kontobescheinigung liegt bei 19,50 € inkl. 19% Mehrwertsteuer.
Die Gebühr überweisen Sie bitte unter Angabe Ihres vollständigen Namens und Ihres Geburtsdatums auf folgendes Konto:
IBAN: DE60 1203 0000 0010 0701 75
SWIFT / BIC: BYLADEM1001
Verwendungszweck: P-Konto und vollständiger Namen und Geburtsdatum
Sie können uns den Betrag auch per Post zu kommen lassen.
Wir stellen Ihnen unverzüglich nach Eingang der benötigten Unterlagen und der anfallenden Gebühr die P-Kontobescheinigung aus. Da die Bescheinigung Ihrer Bank im Original vorgelegt werden muss, senden wir Ihnen die P-Kontobescheinigung auf dem Postwege zu. Melden Sie sich bitte bei uns, wenn Sie nicht binnen 10 Tagen die P-Kontobescheinigung erhalten.
Was benötigen wir für die Erstellung einer P-Kontobescheinigung?
Wir benötigen folgende Unterlagen für die p-Kontobescheinigung:
Geburtsurkunden bzw. Vaterschaftsanerkennungsurkunden der Kinder, sowohl der minderjährigen als auch der volljährigen, wenn diese noch unterhaltsberechtigt sind
die letzte Kindergeldbescheide der Familienkasse, wenn auch Kindergeld auf das Konto geht
den letzten Kontoauszug mit dem Eingang des Kindergeldes
die Bankverbindung des zukünftigen P-Kontos
ggfs. Urteil zur Unterhaltspflicht für Kinder bzw. Ehegatte, geschiedenen Ehegatten
Heiratsurkunde, wenn auch der Ehepartner unterhaltsberechtigt ist und Einkommensbelege des unterhaltsberechtigten Ehepartners
Geburtsurkunde des unter 3-jährigen Kindes, wenn die Kindesmutter unterhaltsberechtigt ist sowie Einkommensbelege der unterhaltsberechtigten Kindesmutter.
Zudem benötigen wir folgende persönliche Daten von Ihnen:
Name
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsname
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Telefonnummer
Bankname
Kontonummer
Bankleitzahl
IBAN
BIC.
Gerne können Sie uns diese Angaben und Belege
per Post an: Rechtsanwaltskanzlei Brandt & Kobus,
Am Markt 15,
18209 Bad Doberan
per Email: bescheinigung@p-kontobescheinigung.de
per Fax: 038203 – 7450 15
zusenden.
Ohne die Angaben und die Belege können wir Ihnen leider keine P-Kontobescheinigung ausstellen.
Gerne können Sie die Verwaltungsgebühr für die P-Kontobescheinigung per Paypal bezahlen.
Wenn Sie dies möchten, nutzen Sie bitte unten stehende Möglichkeit.
Bitte vergessen Sie nicht, uns die notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen mit dem Hinweis, dass die Zahlung bereits per Paypal erfolgt ist.
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