Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch mit einem Richterhammer und einer Waage der Gerechtigkeit.

Formulare zur P-Kontobescheinigung

Schnell und unkompliziert

Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Formulare und Informationen zur Erstellung Ihrer P-Kontobescheinigung. Laden Sie die benötigten Dokumente einfach herunter oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns die erforderlichen Informationen direkt zu übermitteln. Unsere Rechtsanwaltskanzlei Brandt unterstützt Sie schnell und unkompliziert bei der Erstellung Ihrer P-Kontobescheinigung, damit Sie Ihren Pfändungsschutz optimal nutzen können.

  • Was kostet eine P-Kontobescheinigung?

    Um Ihnen eine P-Kontobescheinigung zu erstellen, müssen wir die Voraussetzungen für die einzelnen Pfändungsfreibeträge prüfen. Die hierfür anfallenden Kosten für die Mitarbeiter im Büro, Papier, Drucker und auch das Porto berechnen wir moderat an Sie weiter. Die Gebühr für die P-Kontobescheinigung liegt bei 19,50 € inkl. 19% Mehrwertsteuer.


    Die Gebühr überweisen Sie bitte unter Angabe Ihres vollständigen Namens und Ihres Geburtsdatums auf folgendes Konto:


    IBAN: DE60 1203 0000 0010 0701 75


    SWIFT / BIC: BYLADEM1001


    Verwendungszweck: P-Konto und vollständiger Namen und Geburtsdatum


    Sie können uns den Betrag auch per Post zu kommen lassen.


    Gerne können Sie die Verwaltungsgebühr für die P-Kontobescheinigung per Paypal bezahlen.


    Wenn Sie dies möchten, nutzen Sie bitte unten stehende Möglichkeit. Sie können uns den Betrag aber auch gerne per PayPal.Me senden an: https://www.paypal.com/paypalme/dieschuldnerberatung


    Bitte vergessen Sie nicht, uns die notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen mit dem Hinweis, dass die Zahlung bereits per Paypal erfolgt ist.


    Wir stellen Ihnen unverzüglich nach Eingang der benötigten Unterlagen und der anfallenden Gebühr die P-Kontobescheinigung aus. Da die Bescheinigung Ihrer Bank im Original vorgelegt werden muss, senden wir Ihnen die P-Kontobescheinigung auf dem Postwege zu. Melden Sie sich bitte bei uns, wenn Sie nicht binnen 10 Tagen die P-Kontobescheinigung erhalten.

  • Was benötigen wir für die Erstellung einer P-Kontobescheinigung?

    Wir benötigen folgende Unterlagen für die p-Kontobescheinigung:


    • Geburtsurkunden bzw. Vaterschaftsanerkennungsurkunden der Kinder, sowohl der minderjährigen als auch der volljährigen, wenn diese noch unterhaltsberechtigt sind
    • die letzte Kindergeldbescheide der Familienkasse, wenn auch Kindergeld auf das Konto geht
    • den letzten Kontoauszug mit dem Eingang des Kindergeldes
    • die Bankverbindung des zukünftigen P-Kontos
    • ggfs. Urteil zur Unterhaltspflicht für Kinder bzw. Ehegatte, geschiedenen Ehegatten
    • Heiratsurkunde, wenn auch der Ehepartner unterhaltsberechtigt ist und Einkommensbelege des unterhaltsberechtigten Ehepartners
    • Geburtsurkunde des unter 3-jährigen Kindes, wenn die Kindesmutter unterhaltsberechtigt ist sowie Einkommensbelege der unterhaltsberechtigten Kindesmutter.
    • Beleg über die Einmalzahlung / Sonderzahlung.

    Zudem benötigen wir folgende persönliche Daten von Ihnen:


    • Name
    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsname
    • Straße
    • Hausnummer
    • Postleitzahl
    • Ort
    • Telefonnummer
    • Bankname
    • Kontonummer
    • Bankleitzahl
    • IBAN
    • BIC.

    Gerne können Sie uns diese Angaben und Belege


    per Post an: Rechtsanwaltskanzlei Brandt


    Am Markt 15,


    18209 Bad Doberan


    per Email: bescheinigung@p-kontobescheinigung.de


    per Fax: 038203 – 7450 15


    zusenden.


    Ohne die Angaben und die Belege können wir Ihnen leider keine P-Kontobescheinigung ausstellen.

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