Finanzielle Sicherheit trotz Schulden:
Das Pfändungsschutzkonto!

Erfahren Sie alles über die Vorteile eines P-Kontos und wie Sie es schnell und einfach einrichten können. Unsere Experten helfen Ihnen weiter.

Herzlich willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Brandt

Ihr zuverlässiger Partner für finanzielle Sicherheit und rechtliche Beratung bei Kontopfändungen

Wir wissen, wie belastend finanzielle Schwierigkeiten sein können, insbesondere wenn es zu einer Kontopfändung kommt. Ein Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, ist eine essenzielle Maßnahme, um Ihr Existenzminimum zu sichern und sicherzustellen, dass Sie trotz Pfändungen über notwendige Mittel verfügen.


Ein P-Konto ermöglicht es Ihnen, einen bestimmten Freibetrag vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen, sodass Sie weiterhin wichtige Ausgaben wie Miete, Strom und Lebenshaltungskosten decken können. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender Beratung und Unterstützung zur Seite, um Ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln und Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten.


Erfahren Sie mehr über die Vorteile eines Pfändungsschutzkontos, die Umwandlung Ihres Girokontos und wie wir Ihnen helfen können, Ihre finanzielle Stabilität zu bewahren. Ihre Sicherheit und Zufriedenheit stehen bei uns an erster Stelle. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine persönliche Beratung und Schutz vor den Folgen einer Kontopfändung.


Wenn Sie eine Pfändungsschutzkontobescheinigung benötigen können Sie diese unter https://www.p-kontobescheinigung.de/formulare anfordern.

  • Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

    Ein Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, ist ein spezielles Girokonto, das dazu dient, den Grundbedarf eines Schuldners trotz einer Kontopfändung zu sichern. Es stellt sicher, dass ein bestimmter Freibetrag, der für den Lebensunterhalt notwendig ist, nicht gepfändet werden kann. Dieses Konto ist für Menschen gedacht, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden und deren Konto von Gläubigern gepfändet wurde.

  • Warum ein Pfändungsschutzkonto einrichten?

    Wenn das Girokonto gepfändet wird, kann es vorkommen, dass der Schuldner keinen Zugriff mehr auf sein Geld hat. Dies kann dazu führen, dass Miete, Strom oder andere wichtige Ausgaben nicht mehr bezahlt werden können. Ein P-Konto schützt vor diesem Szenario, indem es sicherstellt, dass ein bestimmter Betrag, der sogenannte Pfändungsfreibetrag, unantastbar bleibt.

  • Vorteile eines Pfändungsschutzkontos

    1. Schutz des Existenzminimums: Der monatliche Freibetrag liegt aktuell bei etwa 1.500 Euro pro Person (Stand bis Juli 2024). Dieser Betrag kann erhöht werden, wenn Unterhaltspflichten bestehen oder wenn bestimmte Sozialleistungen bezogen werden. Die aktuellen Freibeträge finden Sie unter : https://www.p-kontobescheinigung.de/pfaendungsschutzkonto  Wie hoch sind die Freibeträge?
    2. Rechtssicherheit: Mit einem P-Konto haben Schuldner die Gewissheit, dass sie trotz Pfändung über ihr Existenzminimum verfügen können.
    3. Einfache Umwandlung: Jedes bestehende Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Umwandlung muss bei der Bank beantragt werden und diese ist verpflichtet, dem Wunsch nachzukommen.
    4. Vermeidung weiterer Schulden: Durch den geschützten Betrag können wichtige Rechnungen weiterhin bezahlt werden, wodurch die Entstehung neuer Schulden verhindert wird.
  • Wie wird ein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt?

    Die Umwandlung ist unkompliziert. Der Kontoinhaber muss bei seiner Bank einen Antrag stellen, das bestehende Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Diese Umwandlung muss innerhalb von vier Geschäftstagen erfolgen. Es ist wichtig zu beachten, dass jede Person nur ein P-Konto führen darf.

  • Wichtige Hinweise zum Pfändungsschutzkonto

    • Zusatzbescheinigungen: Um den Grundfreibetrag zu erhöhen, kann es notwendig sein, entsprechende Bescheinigungen (z.B. vom Anwalt ) bei der Bank vorzulegen.
    • Kosten: Einige Banken erheben für die Führung eines P-Kontos höhere Gebühren als für ein reguläres Girokonto. Es lohnt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen.
    • Schufa-Eintrag: Die Einrichtung eines P-Kontos wird der Schufa gemeldet. Dies ist jedoch meist weniger schädlich als eine Kontopfändung selbst.

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Ein Richter hält einen Hammer vor einer Frau, die an einem Tisch sitzt.
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